Rübenfax vom 6. März 2024

Witterung

Während die Tagestemperaturen im zweistelligen Bereich bleiben, wird es zum Wochenende hin nachtsüber wieder kühler. Die kommende Woche startet erneut regnerisch.

Saatgutauslieferung

Das Rübensaatgut wurde bei vielen Betrieben bereits angeliefert. Manche Sorten sind noch nicht beim Logistiker angekommen, somit steht für den Gesamtbetrieb die Lieferung noch aus. Auch diese Lieferungen sollen demnächst abgeschlossen werden.

Da der Unterboden oft noch sehr nass ist und erneute Niederschläge vorhergesagt sind, ist ohnehin noch keine Hektik geboten.

Kontrolle der Säaggregate

Nutzen Sie die Zeit, um die vorhandene Sätechnik auf eventuelle Mängel zu überprüfen und diese zu beseitigen. Dabei sollte vor allem ein Blick auf die Säschare geworfen werden. Zudem sollten Verstellmöglichkeiten und die beweglichen Teile auf die Gangbarkeit kontrolliert werden.

Kontrolle der Rübenschläge

Viele Landwirte werden in diesem Jahr mit einem veränderten Anbausystem in das Rübenjahr starten. Wegen einiger Gesetzesänderungen bei Düngung, GLÖZ usw. wurde häufig von Pflug- auf Mulchsaat umgestellt. Durch die lange Vegetationszeit und das ausreichende Stickstoffangebot konnten die Zwischenfrüchte je nach Saatzeitpunkt eine große Masse erreichen. Auch Unkräuter konnten sich weiter entwickeln. Wie ist damit umzugehen? Wieviel Mulchauflage ist am Hang nötig oder können ebene Flächen bearbeitet werden? Falls eine Bearbeitung erfolgt, dann mit Grubber oder Pflug? Diese könnte einerseits den Vorteil bringen, Unkräuter zu beseitigen. Zudem würden v. a. dichtlagernde Böden gelockert, die durch die hohen Niederschlagsmengen und die fehlende Frostgare entstanden sind. Andererseits kann eine anhaltende Frühjahrtrockenheit das Auflaufrisiko erhöhen.

Eine pauschale Aussage für das weitere Vorgehen kann daher nicht getroffen werden. Diese ist individuell von der Bodenart, dem Aufwuchs, der Verunkrautung usw. abhängig. Eine Spatenprobe kann Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.

Glyphosat-Einsatz

Wenn keine Bodenbearbeitung erfolgt, ist oftmals der Einsatz eines Totalherbizides notwendig und nun auch wieder möglich. Allerdings wurden bei der Wirkstoffgenehmigung neue Fallstricke eingeführt wie die NT307-90 Auflage. Demnach dürfen nur 90 % des Schlages mit einem solchen Produkt behandelt werden und ein Randstreifen soll angelegt werden. (Wasser-)Schutzgebiete bleiben ohnehin tabu für den Einsatz. Produkte ohne diese Auflage sind beispielsweise (aktueller Stand!!) Roundup Power Flex (bis 2 Tage vor Saat/bis 5 Tage nach Saat), Amega 360 (5Tn), ClinicTF (5Tn), Touchdown Quattro (2Tv) und andere. Da Änderungen nicht ausgeschlossen sind, sollten Sie zeitnah zum Anwendungszeitpunkt die Auflagen nachlesen unter

            https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/ oder www.bvl.bund.de

Füllen Sie auch das Formular zur Dokumentation von Glyphosat-Anwendungen bei der LfL aus:

            https://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/284770/index.php

 

Nur wenn die Altverunkrautung nicht mechanisch beseitigt werden kann, ist der Einsatz von Glyphosat möglich. Die zu beachtenden Vorschriften hierzu werden immer mehr.

Zuckerpreise

Am Freitag wurde im EU-Zuckerpreis-Report für unsere „Region 2“ ein Januarwert von 855 €/t gemeldet. Die Notierung in London sank dagegen gestern unter die 600 $-Marke (ca. 550 €/t).

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