Anbau & Lieferrechte

Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.

Lieferrechte

Die Grundlage für den Rübenanbau und die Vertragsbeziehungen zu Südzucker bilden weiterhin die Zeichnungen und Lieferrechte.

Der Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. führt Umschreibungen und Verpachtungen von Zeichnungen und den dazugehörigen Zuckerrübenlieferrechten für die Zuckerrübenanbauer durch. Die Zuckerrüben-Lieferrechte sind untrennbar mit diesen Zeichnungen verbunden und können daher nicht alleine übertragen werden.

Anbauer, die ihre Lieferrechte einem anderen Landwirt zum Verkauf (Übertragung) oder zur Verpachtung (Nutzung) überlassen wollen oder aktive Landwirte, die Lieferrechte zum Kauf bzw. zur Pacht suchen, können sich beim Verband melden.

Wir sind Ihnen gerne behilflich und vermitteln Ihnen interessierte Ansprechpartner!

Ihre persönlichen Ansprechpartner:

Stephan Steinberger
Tel. 09401 9304 30
Mail: stephan.steinberger@bayernruebe.de

Claudia Thier
Tel.: 09401 9304 13
Mail: claudia.thier@bayernruebe.de

Unsere Beratungszeiten:
Montag  bis  Donnerstag 8-12 und 13-17 Uhr
Freitag  8-12 Uhr

 

Die aktuellen Richtlinien zur Übertragung („Kauf“) oder zur Nutzungsüberlassung („Pachtung/Leasing“) finden Sie auf den Seiten der  -> SZVG

95_bayern

Termin

Bitte beachten Sie, dass Anträge sowohl auf Nutzung (mit bzw. ohne Fläche) als auch auf Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten jeweils bis zum 30. November des Vorjahres gestellt sein müssen, damit die Lieferrechte im Folgejahr genutzt werden können.

Regelungen für Betriebsnachfolger bleiben weiterhin unabhängig von diesem Termin. Allerdings sollten diese immer bis zum Kampagnebeginn gebucht sein. Ansonsten ist eine Abrechnung für die laufende Kampagne auf den Betriebsnachfolger nicht mehr möglich.