Witterung
Nach dem vielen Regen ist eine Phase mit sonnigerem Wetter angekündigt. Richtung Wochenende hin steigt allerdings die Niederschlagswahrscheinlichkeit wieder an.
Pflanzenschutz
Teilweise sind noch Disteln zu bekämpfen. Der Abstand zur NAK sollte wenigstens 4 – 5 Tage betragen und die ersten Disteln eine Wuchshöhe von 10 – 15 cm erreicht haben. Der Zusatz von Öl mit 0,5 – 1,0 l/ha bei der Solomaßnahme erhöht die Wirkungssicherheit.
Zum Reihenschluss kann noch die Bor-Düngung anstehen. Wenn Sie mit der EUF-Bodenuntersuchung eine Empfehlung zur Bordüngung erhalten haben, ist diese nun auszubringen. Die Angabe von z. B. 1 kg Reinnährstoff Bor als Aufdüngung für Ihren Schlag, bezieht sich auf die Vorsaat-Düngung. Kurz vor Reihenschluss (> 80% Bedeckung der Rübenblätter) reichen in der Regel 400 – 500 g Bor über das Blatt gedüngt aus.
Bormangel tritt schneller unter trockenen Bedingungen auf. Da sich Bor in der Pflanze nicht verlagert, wird ein Mangel zuerst an den jüngeren Blättern sichtbar. Ohne Düngung ist dann Herz- und Trockenfäule an den Rüben die Folge.
Eine Insektizidmaßnahme ist nach den starken Niederschlägen in der Regel nicht mehr nötig. Prinzipiell könnte Bor aber mit Insektizid gemischt werden. Nicht-flüssige Bor-Produkte sollten dann zuerst aufgelöst werden und Mischungen zügig ausgebracht werden. Eine Mischung mit Läuse-Mitteln wie Teppeki, Affinto, Piromor G oder Acetamiprid-haltigen Produkten ist möglich. Bei Pyrethroiden sind nicht alle Produkte für eine Mischung mit Bor geeignet.
Auf stark Rhizoctonia-gefährdeten Standorten ist mit Reihenschluss und sichtbar werden der ersten Symptome auch die Bekämpfung der Fäulnis mit Amistar-Gold (1,0 l/ha) möglich. Wenn die Maßnahme kurz vor Niederschlägen durchgeführt wird, erhöht dies den Bekämpfungserfolg.
Sollten Sie bereits jetzt Flecken an den Rübenblättern feststellen, so sind diese in der Regel bakterielle Blattflecken und durch die teils kräftigen Unwetter entstanden. Gegen diese Art von Blattflecken zeigen Fungizide keine Wirkung.
Dokumentation
In der Branchenvereinbarung ist die Dokumentationspflicht festgelegt. Das Pflanzenschutzgesetz regelt zudem Inhalte der Aufzeichnungen. Wenn Sie die nächsten Tage für Büroarbeiten nutzen, können Sie dabei Ihre PSM-Dokumentation auf den aktuellen Stand bringen.
Kontrahierungsveranstaltungen
Ab 6. Juni beginnen die regionalen Kontrahierungsveranstaltungen. Die jeweiligen Termine finden Sie auch im Rohstoffportal der Südzucker. Dort wird dann demnächst auch der Abschluss des Zuckerrübenliefervertrages für das Anbaujahr 2025 möglich sein. Gleiches gilt für die Saatgutfrühbestellung, die Beantragung der Rohstoffsicherungsprämie usw.
Beim Zuckerrübenliefervertrag 2025 wird es wieder einige Änderungen geben. Einen ersten Einblick gibt Ihnen der dzz-Artikel auf Seite 10 der aktuellen Ausgabe.