Witterung
Pünktlich zur Getreideernte kommen die ersehnten Niederschläge – mal mehr, mal weniger. Zum Wochenende hin können die Temperaturen wieder 30 °C und mehr erreichen. Ab Montag soll es aber dann wieder nass werden.
Pflanzenschutz – Cercospora
Mit dem Niederschlag und den zum Wochenende hin steigenden Temperaturen erhöht sich das Infektionsrisiko auf den Rübenschlägen wieder drastisch. Die befallsfreien Schläge sind nun deutlich in der Minderheit während auf einigen Schlägen im Plattlinger Bereich der Befall bereits die Schwelle für Folgebehandlungen von 15 % überschritten hat.
Weil nach ca. 3 Wochen der Fungizidschutz der ersten Maßnahme geringer wird, steht demnächst die erste Folgespritzung an. Kontrollieren Sie daher weiterhin regelmäßig Ihre Rübenschläge.
In Lagen mit erhöhtem Cercospora-Druck ist die Zumischung eines Kupfer-Präparates zum Azol dringend anzuraten. Über Notfallzulassungen stehen Funguran progress, Grifon SC, Recudo, Yukon und Zerko zur Verfügung. Wenn Kupfer zugesetzt wird ist ein Wirkstoffwechsel mit Diadem gegenüber Prothioconazol-Präparaten möglich.
Die Boniturwerte der Einzelstandorte finden Sie im Anhang.
Über die ausgesprochenen Notfallzulassungen konnten einige Landkreise die Schilf-Glasflügelzikade chemisch bekämpfen. Der als besonders kritisch eingestufte Zeitraum von Flugbeginn bis Flughöhepunkt konnte im Hot-Spot-Gebiet mit mehreren Behandlungen gut abgedeckt werden. Weil bayernweit das Zikaden-Auftreten deutlich zurückgeht, ist eine weitere Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade fachlich nicht mehr erforderlich.
Schosser, Unkrautrüben und Spezial-Unkräuter entfernen
Die Schosser sind heuer „gefühlt“ etwas mehr. Zudem stehen in vielen Beständen noch Unkrautrüben oder Spezial-Unkräuter wie Samtpappel, Stechapfel und Co. über dem Rübenblätterdach. Entfernen Sie diese am besten vor der nächsten Fungizidbehandlung!
Das Samenpotential der Schosserrüben ist nicht zu unterschätzen. Besonders wenn Sie Rübensorten mit Conviso-Toleranz ausgesät haben, ist das Entfernen des Samenpotentiales unerlässlich, da sich diese auch über die Fruchtfolge hinweg nicht so leicht mit Herbiziden beseitigen lassen.
Dokumentation
In der Branchenvereinbarung ist die Dokumentationspflicht festgelegt. Das Pflanzenschutzgesetz regelt zudem Inhalte der Aufzeichnungen. Nutzen Sie die kommenden Tage für Büroarbeiten. Niederzuschreiben sind demnach mindestens das Anwendungsdatum, die behandelte Kultur und der Schlag. Die genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels mit der Aufwandmenge sind ebenso festzuhalten wie der Name des Anwenders.