Rübenfax vom 1. Februar 2023

Winterversammlung – Online

In den vergangenen zwei Wochen konnten 16 Winterversammlungen in Präsenz abgehalten werden. Dank gestiegener Zuckerpreise und der Aussicht auf bessere Rübenpreise war die Stimmung unter den Landwirten deutlich aufgehellt. Gleichzeitig kommen mit der CO2-Vermeidung, dem Wegfall von Wirkstoffen und anderen Themen weitere Herausforderungen auf die Zuckerbranche zu.

Zum marktpolitischen Teil wird am 2. Februar um 16:00 Uhr eine weitere Versammlung im Online-Format über Teams angeboten. Den Link hierzu finden Sie im Südzucker-Rohstoffportal.

Den pflanzenbaulichen Vortrag von Gerald Wagner zur Saatgutbestellung können Sie weiterhin im Internet abrufen unter https://youtu.be/-S0E4bEmVlk 
(BIO: https://youtu.be/T1CRUjYoSN0)

 

Zahlreiche Teilnehmer besuchten 2023 die Winterversammlungen des Verbandes bayerischer Zuckerrübenanbauer. Nach zwei Jahren "Corona-Pause" konnten diese wieder öffentlich in Gaststätten stattfinden.

Kuratoriumstagung in Straubing

Am 18. Januar 2023 fand die Kuratoriumstagung in Straubing statt. Das Grußwort des bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fand bei vielen Anbauern Zustimmung (ab 1h 26 min).
Die interessanten Vorträge zu verschiedensten Themen vom Anbau bis zum Zuckermarkt können Sie immer noch im Internet abrufen: 
https://youtu.be/-rMIP3lF4ms
oder unter https://bisz.suedzucker.de/
Der Vortrag von Gerald Wagner beginnt bei etwa 2h 40min.

Der bayerische Wirtschaftsminsiter Hubert Aiwanger besuchte ebenfalls die Kuratoriumstagung in Straubing. In seinem Statement war deutlich zu erkennen, dass er die aktuellen Herausforderungen der Rübenanbauer versteht.

Hecken und Bäume ausschneiden

Die Befahrbarkeit der Schläge ist aktuell zwar nicht gegeben, dennoch sollten Sie die Hecken und Bäume neben Ihren heurigen Rübenschlägen so zuschneiden, dass Sie im Herbst auch mit größeren Maschinen daran entlangfahren können. Diese Maßnahme ist nach Bundesnaturschutzgesetz noch bis 28. Februar erlaubt. Ab 1. März ist nur noch ein schonend durchgeführter Form- und Pflegeschnitt zulässig. Hecken und Bäume dürfen allerdings auch jetzt nicht gänzlich beseitigt werden. Kontrollieren Sie auch die Feldwege, auf denen im Herbst Ladegeräte und LKWs zu Ihren Mieten fahren sollen.

EUF-Empfehlung anpassen

Mit EUF haben Sie auf einfache Weise und rechtzeitig eine Empfehlung und eine Düngebedarfsermittlung für das aktuelle Anbaujahr erhalten. Diese können Sie nun selbst im Portal anpassen, falls sich z. B. die Kultur, die Inhaltsstoffe der Wirtschaftsdünger o. ä. geändert haben. Nach etwa einer Woche finden Sie dann die geänderten Werte im Portal.

Verbot Neonikotinoide

Viel diskutiert wird aktuell das EuGH-Urteil, das auch die Notfallzulassung von Beizungen mit Neonikotinoiden verbietet. Betroffen sind vor allem Länder wie Frankreich, die diese Wirkstoffe weiterhin einsetzten, um den Läusebefall zu dezimieren und die Ausbreitung des Vergilbungsvirus zu verhindern. Auch in Österreich wurde die Beizung zugelassen, um die negativen Auswirkungen des Rübenderbrüsslers abzumildern. Nun werden diese Länder ermitteln, inwiefern das Urteil, bei dem vor allem Fälle in Belgien geprüft wurden, auch in anderen Ländern Anwendung findet. Die Zeit hierfür drängt allerdings, weil das Saatgut für die Aussaat 2023 schleunigst gebeizt werden muss. Für den deutschen Rübenanbau hat das Urteil kaum direkte Auswirkungen, weil unsere Behörden – abgesehen von einer sehr kleinen, extrem restriktiven Ausnahme in 2021 -ohnehin keine Neonik-Beizungen erlauben.

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