Witterung
Die Vorhersagen stehen auf „Frühlingswetter“ soweit das Auge reicht. Am ehesten können sich zur Wochenmitte ein paar wenige Tröpfchen verlieren.
Aussaat 2026
Im Rheingraben wurden bereits die ersten Rübenflächen 2026 gesät. Bei uns nehmen die Aktivitäten auf den Feldern zu, weil Sonne und Wind den Oberboden gut abgetrocknet haben. In der Regel bezieht sich dies jedoch auf Düngemaßnahmen oder die Aussaat von Sommergetreide oder Sonderkulturen. Die Rübenaussaat lässt noch auf sich warten. Die Saatgutauslieferung befindet sich in den Endzügen. Die letzten fehlenden Einheiten sollten bald eintreffen.
Für die Aussaat ist es wichtig, dass nicht nur die Bodenoberfläche trocken ist, auch die unteren Bodenschichten sollten soweit abgetrocknet sein, dass sie bei Befahrung nicht verkleben. Sind die Böden noch zu kalt, verzögert sich die Keimung und Feldaufgang dauert recht lange. Dann kann es sein, dass der Insektizidschutz mit der Zeit nachlässt. Bei zu früher Aussaat kann auch das Schosserrisiko steigen. Im Gegenzug dazu sollte der Boden auch nicht zu tief abtrocknen, damit die Rübenpillen noch in den wasserführenden Horizont hinein abgelegt werden können.
Wichtig für die Aussaat ist auch, dass die Drainauflage bei Buteo Start entfallen ist. Dadurch kann Saatgut mit dieser Beizvariante nun auch auf drainierten Flächen ausgesät werden. Weiterhin sind allerdings die Windauflage (max. 5 m/s bei der Saat) sowie der Einsatz mechanischer Sägeräte vorgeschrieben.
Glyphosat-Einsatz
Grundsätzlich sollte der Glyphosat-Einsatz soweit möglich vermieden oder reduziert werden. Bei Direkt- oder Mulchsaat ist der Einsatz eines Totalherbizides weiterhin möglich. Beachten Sie die Anwendungsbeschränkungen und füllen Sie das Formular zur Dokumentation von Glyphosat-Anwendungen bei der LfL aus: https://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/284770/index.php
Bei schwierigen Unkräutern wie Vogelmiere, Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanz, Klee u.a. im Zwischenfruchtbestand kann trotz Einsatz des Conviso-Systems eine Glyphosat-Behandlung die sicherere Variante sein.
Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist zu beachten, dass ab sofort folgende Angaben aufzuzeichnen sind: Art der Verwendung (z.B. Agrarfläche), Verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer, Anwendungsdatum, Startzeitpunkt (Uhrzeit)*, Aufwandmenge, Behandelte Kulturpflanze und behandelte Fläche (FID oder GPS-Punkt) mit Größe oder Umfang (ha, m³ oder t), EPPO – Codes (= eindeutige Bezeichnung einer Pflanzenart), BBCH – Stadium der Kultur*, Name und Vorname des Anwenders (*=sofern erforderlich)
Hinweise zur Düngung
Apropos Vorschriften: Trotz Wegfall der roten Gebiete gelten die übrigen Vorschriften der Düngeverordnung weiterhin, das betrifft beispielsweise die Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung!
Mit EUF haben Sie auf einfache Weise und rechtzeitig eine Empfehlung und eine Düngebedarfsermittlung für das aktuelle Anbaujahr erhalten. Diese können Sie nun selbst im Portal anpassen, falls sich z. B. die Kultur, die Inhaltsstoffe der Wirtschaftsdünger o. ä. geändert haben. Nach ein paar Tagen finden Sie dann die geänderten Werte im Portal.



