Witterung
Nach einem verregneten Freitag wird das Pfingstwochenende wieder überwiegend freundlich. In der kommenden Woche werden die Wasservorräte des Bodens weiter aufgefüllt.
Pflanzenschutz
Die Abschlussmaßnahme wurde in vielen Fällen bereits durchgeführt. Nur bei wenigen steht sie noch an. Achten Sie darauf, dass Sie die notwendige Menge an Bodenmitteln (v.a. Metamitron) erreichen, um eine Spätverunkrautung mit Gänsefuß u.a. zu unterdrücken.
Weiterhin ist, solange die Beschattung durch die Rübenblätter es noch zulässt, auch beispielsweise eine Spectrum-Maßnahme möglich. Diese kann mit einer einfachen Herbizid- oder Graminizid-Gabe kombiniert werden.
Disteln haben ebenfalls bereits das Stadium zur Bekämpfung erreicht. Ratsam ist eine nesterweise Bekämpfung mit der vollen Aufwandmenge Lontrel 600 (0,2 l/ha) oder Vivendi (1,2 l/ha) mit Zugabe von Öl.
Mit Debut/Shiro/DebutDuoActive können oftmals durchgegangene Unkräuter oder Problemunkräuter wie Ackerwinde, Schachtelhalm u.a. zurückgehalten werden. Bedenken Sie, dass die Aufbrauchsfrist für diese Produkte heuer ausläuft.
In einigen Schlägen nimmt der Läusebesatz deutlich zu. Bei Überschreitung der Schadschwelle von 30 % befallener Pflanzen, bzw. deutlich über 30 %, wenn schon Marienkäfer vorhanden sind, ist eine Insektizidausbringung möglich. Nützlingsschonend sind 300 g/ha Pirimor oder 140 g/ha Teppeki (ab 6-Blatt-Stadium). Alternativ eignen sich auch 0,25 l/ha Carnadine bzw. 250 g/ha Mospilan SG/Danjiri. Die letztgenannten Acetamiprid-haltigen Produkte dürfen nicht auf drainierten Flächen verwendet werden.
SZVG-Anschreiben „Switch“
Letzte Woche hat die SZVG-Anschreiben versendet an alle Anbauer und Verpächter, die im Zeitraum 2015 bis 2023 Rüben geliefert haben. Die in diesem Zeitraum abgeführten Gutschriften bei der SZVG (A+R-Mittel/Restrübengeld) können mit dem im Anschreiben genannten Angebot SZVG-intern umgebucht werden. Durch die Umbuchung auf das SZ-Darlehen M erhalten Sie je 50 € eine Tonne zusätzliches Lieferrecht. Was ist zu tun?
- Aktive Betriebe (3. Seite ist ein Widerpruchsformular, auch mit verpachteten Teilmengen)
Sie müssen nichts weiter tun. Sie erhalten die „neuen“ Mengen nach Ende der Frist automatisch eingebucht. Diese werden Sie brauchen, um im neuen Liefervertrag 2025 eine ähnliche Fläche wie bisher anbauen zu können. Die noch ausstehende „restliche Rübengeldzahlung“ der Ernte 2023 ist von dem Angebot der SZVG nicht betroffen. Gelder, die bereits vor 2015 angesammelt wurden, bleiben auf dem A+R-Mittelkonto stehen.
- Reine Verpächter (3. Seite ist ein Zustimmungsformular)
Hier können auch Altenteiler, GbR-Gesellschafter u.a. betroffen sein. Dieses Formular MÜSSEN Sie zurücksenden bis 24.5.2024, wenn Sie dieses Angebot annehmen wollen. Zusätzlich zu Ihrem bisherigen Lieferrecht erhalten Sie dann für die o.g. Einlagen weitere Lieferrechte. Durch die drei Auswahlmöglichkeiten können Sie entscheiden wer diese Lieferrechte weiterhin pachten soll. Im Regelfall (1. Kästchen) wird dies der aktuelle Pächter sein.
Bio-Hacktag am Gut Lerchenfeld
Bioland e.V. veranstaltet am Gut Lerchenfeld (Lerchenfeld 1, 93073 Neutraubling) einen Bio-Hacktag mit Feldvorführung verschiedener Hackgeräte. Start ist um 13.00 Uhr.